Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 27.09.2023 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
Anlage 2 - Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Logistiksysteme und Geprüfte Fachwirtin für Logistiksysteme (LogistikKfmFortbV k.a.Abk.)
V. v. 13.02.2013 BGBl. I S. 241 (Nr. 7); aufgehoben durch § 18 V. v. 21.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 251
Geltung ab 01.10.2013; FNA: 806-22-6-46 Berufliche Bildung
|
Geltung ab 01.10.2013; FNA: 806-22-6-46 Berufliche Bildung
|
Anlage 2 (zu § 8) Zeugnisinhalte
Teil A - Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
- zur schriftlichen Prüfung - Benennung der Handlungsbereiche nach § 3 Absatz 2 und Bewertung der schriftlichen Prüfung mit Punkten,
- 2.
- zur mündlichen Prüfung - Benennung von Projektpräsentation und Fachgespräch nach § 3 Absatz 4 und Bewertung der mündlichen Prüfung mit Punkten,
- 3.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 4.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 5.
- die Gesamtnote in Worten,
- 6.
- Befreiungen nach § 5,
- 7.
- Bescheinigung über die Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 10.
Text in der Fassung des Artikels 68 Sechste Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen V. v. 9. Dezember 2019 BGBl. I S. 2153 m.W.v. 17. Dezember 2019
Frühere Fassungen von Anlage 2 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Logistiksysteme und Geprüfte Fachwirtin für Logistiksysteme
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 17.12.2019 | Artikel 68 Sechste Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 09.12.2019 BGBl. I S. 2153 |
aktuell vorher | 29.08.2014 (14.10.2014) | Berichtigung der Dritten Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 09.10.2014 BGBl. I S. 1600 |
aktuell vorher | 29.08.2014 | Artikel 2 Dritte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 21.08.2014 BGBl. I S. 1459 |
aktuell vorher | 03.04.2014 | Artikel 61 Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 26.03.2014 BGBl. I S. 274 |
aktuell | vor 03.04.2014 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Logistiksysteme und Geprüfte Fachwirtin für Logistiksysteme
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 LogistikKfmFortbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LogistikKfmFortbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 LogistikKfmFortbV Zeugnisse (vom 17.12.2019)
... 1 bestanden hat, erhält von der zuständigen Stelle zwei Zeugnisse nach Maßgabe der Anlage 2 Teil A und B . (2) Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach Anlage 2 Teil B ist die Gesamtnote ... der Anlage 2 Teil A und B. (2) Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach Anlage 2 Teil B ist die Gesamtnote als Dezimalzahl mit einer Nachkommastelle und in Worten anzugeben. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 21.08.2014 BGBl. I S. 1459, 1600
Artikel 2 3. FortbVÄnduAufhV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachkaufmann für Logistiksysteme und Geprüfte Fachkauffrau für Logistiksysteme (vom 29.08.2014)
... 2 der Verordnung vom 21. August 2014 (BGBl. I S. 1459)" ersetzt. 4. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ...
Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274
Artikel 61 5. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachkaufmann für Logistiksysteme und Geprüfte Fachkauffrau für Logistiksysteme
... Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2)." 2. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) Im einleitenden Satzteil werden nach der Angabe ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10501/a179605.htm