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Artikel 5 - Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (UntStRÄndG k.a.Abk.)
Artikel 5 Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
In § 4 Absatz 3 Satz 2 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1848), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 8 Abs. 2 Satz 9 und Abs. 3" durch die Wörter „§ 8 Absatz 2 Satz 11 und Absatz 3" und die Wörter „§ 8 Abs. 2 Satz 9 oder Abs. 3" durch die Wörter „§ 8 Absatz 2 Satz 11 oder Absatz 3" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 UntStRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UntStRÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 6 UntStRÄndG Inkrafttreten
... 1 Nummer 1 bis 5, 7 bis 10 Buchstabe a und b sowie Artikel 3 und 5 treten am 1. Januar 2014 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 27 StRAnpG Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
... der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1848), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 285) geändert worden ist, werden die ...
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