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§ 5 - Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV)
Artikel 1 V. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 293 (Nr. 9); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Geltung ab 01.03.2013; FNA: 96-1-51 Luftverkehr
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Geltung ab 01.03.2013; FNA: 96-1-51 Luftverkehr
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§ 5 Anerkennung der Herstellungsnachweise anderer Stellen
§ 5 wird in 2 Vorschriften zitiert
Ist Luftfahrtgerät, dessen Muster nach der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung zugelassen ist, nach ausländischen Lufttüchtigkeitsvorschriften oder Lufttüchtigkeitsvorschriften der Bundeswehr hergestellt und geprüft worden, die ein gleiches Maß an Lufttüchtigkeit sicherstellen wie die Vorschriften dieser Verordnung, kann der Nachweis der ordnungsgemäßen Herstellung auf Antrag im Einzelfall oder allgemein von der nach § 2 Absatz 1 zuständigen Stelle anerkannt werden. Lufttüchtigkeitsbescheinigungen, die von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder von einer von ihr beauftragten Prüfstelle ausgestellt wurden, gelten in der Bundesrepublik Deutschland als allgemein anerkannt.
Zitierungen von § 5 LuftGerPV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 LuftGerPV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LuftGerPV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV)
V. v. 14.02.1984 BGBl. I S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 09.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 251
Anlage LuftKostV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 26.07.2024)
... Genehmigung c) Anerkennung der Herstellungsnachweise anderer Stellen ( § 5 Luft- GerPV) 500 EUR d) Zustimmung zur Herstellung von ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung, die Zulassung und den Betrieb von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und die Kosten der Luftfahrtverwaltung
V. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 293
Artikel 5 LuftGerPVEV Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
... d) Anerkennung der Herstellungsnachweise anderer Stellen (§ 5 Luft- GerPV) 500 EUR e) Zustimmung zur Herstellung von ...
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