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§ 9 - Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV)
Artikel 1 V. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 293 (Nr. 9); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Geltung ab 01.03.2013; FNA: 96-1-51 Luftverkehr
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Geltung ab 01.03.2013; FNA: 96-1-51 Luftverkehr
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§ 9 Musterprüfung und Stückprüfung
§ 9 wird in 6 Vorschriften zitiert
(1) Für Luftfahrtgerät nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 und 9 bis 11 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfolgen die Musterprüfung und die Prüfung der Konformität entsprechend den Bestimmungen des Anhangs I (Teil 21) der Verordnung (EU) Nr. 748/2012.
(2) Für Luftfahrtgerät nach § 1 Absatz 1 Nummer 7 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfolgen die Musterprüfung und die Stückprüfung nach § 10; für Luftfahrtgerät nach § 1 Absatz 4 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfolgen die Musterprüfung und die Stückprüfung nach § 11.
(3) Für Luftfahrtgerät nach § 1 Absatz 1 Nummer 8 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfolgen die Musterprüfung und die Stückprüfung durch eine Prüfung der Übereinstimmung des Luftfahrtgeräts mit den anwendbaren Lufttüchtigkeitsforderungen. Hierzu hat der Halter vor dem ersten Flug das Luftfahrtgerät der zuständigen Stelle vorzustellen und die Prüfung bescheinigen zu lassen.
(4) Das Luftfahrt-Bundesamt kann für die Herstellung im Amateurbau und in begründeten Einzelfällen Ausnahmen erteilen.
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Zitierungen von § 9 LuftGerPV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 LuftGerPV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LuftGerPV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 16 LuftGerPV Ordnungswidrigkeiten
... 2 eine Unterlage nicht oder nicht rechtzeitig übersendet, 3. entgegen § 9 Absatz 3 Satz 2 das Luftfahrtgerät nicht oder nicht rechtzeitig vorstellt oder eine ...
Zitat in folgenden Normen
Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV)
V. v. 14.02.1984 BGBl. I S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 09.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 251
Anlage LuftKostV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 26.07.2024)
... Herstellung von Luftfahrtgerät oder -teilen ohne Genehmigung als Herstellungsbetrieb ( § 9 Absatz 1 LuftGerPV , Ver- ordnung (EU) Nr. 748/2012 Anhang Teil 21 Abschnitt F) 500 bis 5.000 EUR ... Erteilung einer Ausnahme für die Herstellung im Amateurbau ( § 9 Absatz 4 LuftGerPV ) 220 EUR b) Ermächtigung zur Durchführung ... Anerkennung von Produktspezifikationen für Bau- und Ausrüstungsteile ( § 9 Absatz 1 LuftGerPV , Verordnung (EU) Nr. 748/2012 Anhang Teil 21 Abschnitt K) ... von Flugmo- dellen mit einer höchstzulässigen Startmasse bis 150 kg ( § 9 Absatz 3, § 13 Absatz 3 LuftGerPV) a) Musterprüfung, ...
Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (Lufttüchtigkeitsforderungen für Luftfahrtgerät) (2. DV LuftGerPV)
V. v. 05.11.2018 BAnz AT 15.11.2018 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 09.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 304
§ 1 2. DV LuftGerPV Lufttüchtigkeitsforderungen (Bauvorschriften) (vom 15.10.2024)
... Zur Prüfung der Lufttüchtigkeit nach § 9 Absatz 1 der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät sind 1. für Luftschiffe der Kategorie a) Normal-, Nutz- und ... S. 1) bleibt hiervon unberührt. (2) Zur Prüfung der Lufttüchtigkeit nach § 9 Absatz 2 der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät sind für Luftsportgeräte der Kategorie 1. motorgetriebene, aerodynamisch ... 2-460-19) anzuwenden. (3) Zur Prüfung der Lufttüchtigkeit nach § 9 Absatz 3 der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät sind für Flugmodelle der Kategorie 1. ferngesteuerte Flächenflugmodelle die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Zweiten Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (Lufttüchtigkeitsforderungen für Luftfahrtgerät)
V. v. 04.04.2019 BAnz AT 10.04.2019 V1
Artikel 1 2. DV LuftGerPV-ÄndV
... in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „§ 9 Absatz 1" durch die Angabe „ § 9 Absatz 1 der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät " ersetzt. 2. Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In dem Satzteil ... dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 9 Absatz 2" durch die Angabe „ § 9 Absatz 2 der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät " ersetzt. b) Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. ... in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „§ 9 Absatz 3" durch die Angabe „ § 9 Absatz 3 der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät " ...
Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung und Zulassung von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und über die Kosten der Luftfahrtverwaltung
V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Artikel 3 LuftGerPVuaÄndV Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
... Erteilung einer Ausnahme für die Herstellung im Amateurbau ( § 9 Absatz 4 LuftGerPV ) 220 EUR b) Ermächtigung zur Durchführung ...
Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung, die Zulassung und den Betrieb von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und die Kosten der Luftfahrtverwaltung
V. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 293
Artikel 5 LuftGerPVEV Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
... von Luftfahrtgerät oder -teilen ohne Genehmigung als Herstellungsbetrieb (§ 9 Absatz 1 LuftGerPV, Ver- ordnung (EU) Nr. 748/2012 Anhang Teil 21 Abschnitt F) 500 ... einer Ausnahme für die Herstellung im Amateurbau (§ 9 Absatz 4 LuftGerPV) 220 EUR b) Ermächtigung zur ... von Produktspezifikationen für Bau- und Ausrüstungsteile (§ 9 Absatz 1 LuftGerPV, Verordnung (EU) Nr. 748/2012 Anhang Teil 21 Abschnitt K) ... von Flugmo- dellen mit einer höchstzulässigen Startmasse bis 150 kg (§ 9 Absatz 3, § 13 Absatz 3 LuftGerPV) a) ...
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