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§ 17 - Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV)
Artikel 1 V. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 293 (Nr. 9); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Geltung ab 01.03.2013; FNA: 96-1-51 Luftverkehr
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Geltung ab 01.03.2013; FNA: 96-1-51 Luftverkehr
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§ 17 Übergangsbestimmungen
Bisherige Zulassungen, Genehmigungen und Anerkennungen, die nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät vom 3. August 1998 (BGBl. I S. 2010, 2011) in der am 1. September 2012 geltenden Fassung erteilt worden sind, bleiben weiterhin gültig. Bestehende Zulassungen, Genehmigungen und Anerkennungen mit zeitlichen Befristungen bleiben bis zum Ablauf der Befristung gültig.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung und Zulassung von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und über die Kosten der Luftfahrtverwaltung V. v. 7. Dezember 2021 BGBl. I S. 5190 m.W.v. 17. Dezember 2021
Frühere Fassungen von § 17 LuftGerPV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 17.12.2021 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung und Zulassung von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und über die Kosten der Luftfahrtverwaltung vom 07.12.2021 BGBl. I S. 5190 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 17 LuftGerPV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 LuftGerPV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LuftGerPV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung und Zulassung von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und über die Kosten der Luftfahrtverwaltung
V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Artikel 1 LuftGerPVuaÄndV Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
... nach § 1 Absatz 4 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung" ersetzt. 8. § 17 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird aufgehoben. b) Die ...
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