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Bekanntmachung - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 - (zu § 9 Absatz 7 des Lebenspartnerschaftsgesetzes) (BVerfGE20130219 k.a.Abk.)
Bekanntmachung
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:
Die Bundesministerin der Justiz
- 1.
- § 9 Absatz 7 des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar, soweit die Annahme eines adoptierten Kindes des eingetragenen Lebenspartners durch den anderen Lebenspartner danach nicht möglich ist.
- 2.
- Dem Gesetzgeber wird aufgegeben, bis zum 30. Juni 2014 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen. Bis zur gesetzlichen Neuregelung ist § 9 Absatz 7 des Lebenspartnerschaftsgesetzes mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Adoption des angenommenen Kindes des eingetragenen Lebenspartners möglich ist.
Die Bundesministerin der Justiz
- S.
- Leutheusser-Schnarrenberger
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10525/a179811.htm