interne Verweise§ 33 StVO Verkehrsbeeinträchtigungen ... (2) Einrichtungen, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen (§§ 36 bis 43 in Verbindung mit den Anlagen 1 bis 4) gleichen, mit ihnen verwechselt werden können ...
§ 43 StVO Verkehrseinrichtungen ... Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen sowie Verkehrsbeeinflussungsanlagen. § 39 Absatz 1 gilt entsprechend. (2) Regelungen durch Verkehrseinrichtungen gehen den allgemeinen ...
Anlage 2 StVO (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen (vom 11.10.2024) ... die Zeichen 250 bis 259 gilt: 1. Durch Verkehrszeichen gleicher Art mit Sinnbildern nach § 39 Absatz 7 können andere Verkehrsarten verboten wer- den. 2. Zwei der nachstehenden Verbote ... Durch das Zusatzzeichen zu Zeichen 286 wird das Parken für Carsharingfahrzeuge ( § 39 Absatz 11 ) innerhalb der ge- kennzeichneten Flächen erlaubt. ... Durch das Zusatzzeichen zu Zeichen 290.1 wird das Parken für Carsharingfahrzeuge ( § 39 Absatz 11 ) innerhalb der gekennzeichneten Flächen erlaubt. ...
Zitat in folgenden NormenAutonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV)
Artikel 1 V. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 986; zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
V. v. 30.11.2016 BGBl. I S. 2848
Artikel 1 1. StVOÄndV ... Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden." 3. In § 39 Absatz 7 wird nach dem Sinnbild „Mofas" das folgende Sinnbild „E-Bikes" ...
Fünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 15.09.2015 BGBl. I S. 1573
Artikel 2 50. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung ... (BGBl. I S. 1635) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 39 wird folgender Absatz 10 angefügt: „(10) Zur Bevorrechtigung elektrisch ... Mit Ablauf des 31. Dezember 2026 sind nicht mehr anzuwenden: 1. § 39 Absatz 10, 2. § 45 Absatz 1g, 3. § 46 Absatz 1a, 4. ...
Neunundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.10.2014 BGBl. I S. 1635
Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 20.04.2020 BGBl. I S. 814; zuletzt geändert durch Artikel 1a V. v. 18.12.2020 BGBl. I S. 3047
Artikel 1 54. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (vom 24.12.2020) ... nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen." 12. § 39 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1a wird folgender Absatz 1b ... und 315 in Verbindung mit dem dazu vorgesehenen Zusatzzeichen mit dem Carsharingsinnbild nach § 39 Absatz 11 an. Soll die Parkfläche nur für ein bestimmtes Carsharingunternehmen vorgehalten werden, ... Durch das Zusatzzeichen zu Zeichen 286 wird das Parken für Carsharingfahrzeuge ( § 39 Absatz 11 ) innerhalb der ge- kennzeichneten Flächen erlaubt." ... Durch das Zusatzzeichen zu Zeichen 290.1 wird das Parken für Carsharingfahrzeuge ( § 39 Absatz 11 ) innerhalb der gekennzeichneten Flächen erlaubt." ...
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