Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 20.07.2013 aufgehoben

Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung (1. RindTbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 14.03.2013 BAnz AT 15.03.2013 V1; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 12.07.2013 BGBl. I S. 2442
Geltung ab 16.03.2013
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Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 2 hat 1 frühere Fassung und ändert mWv. 16. September 2013 RindTbV

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.

(2) Die Tuberkulose-Verordnung gilt mit Ablauf des 15. September 2013 an wieder in ihrer am 15. März 2013 maßgebenden Fassung, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird. *)


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*)
Anm. d. Red.: Die gesamte Verordung wurde durch Artikel 1 V. v. 12. Juli 2013 (BGBl. I S. 2442) aufgehoben, womit Absatz 2 gegenstandslos ist.
**)
Die Verkündung erfolgte am 15. März 2013.


Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung V. v. 12. Juli 2013 BGBl. I S. 2442 m.W.v. 21. Juli 2013

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Frühere Fassungen von Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 21.07.2013Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung
vom 12.07.2013 BGBl. I S. 2442

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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