(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.
(2) Die
Tuberkulose-Verordnung gilt mit Ablauf des 15. September 2013 an wieder in ihrer am 15. März 2013 maßgebenden Fassung, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird. *)
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- *)
- Anm. d. Red.: Die gesamte Verordung wurde durch Artikel 1 V. v. 12. Juli 2013 (BGBl. I S. 2442) aufgehoben, womit Absatz 2 gegenstandslos ist.
- **)
- Die Verkündung erfolgte am 15. März 2013.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.