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§ 9 - MTS-Kraftstoff-Verordnung (MTSKV k.a.Abk.)
V. v. 22.03.2013 BGBl. I S. 595, 3245, 3304 (Nr. 15); zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Geltung ab 29.03.2013, abweichend siehe § 9; FNA: 703-5-4 Kartellrecht
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Geltung ab 29.03.2013, abweichend siehe § 9; FNA: 703-5-4 Kartellrecht
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§ 9 Inkrafttreten
(1) § 4 Absatz 2 tritt zwei Wochen nach dem Tag in Kraft, an dem die Grunddaten von mindestens 13.000 Tankstellen auf der Grundlage von § 4 Absatz 1 Satz 1 bei der Markttransparenzstelle erfasst und mindestens drei Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten nach § 6 Satz 1 für die Datenweitergabe zugelassen sind. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)
(2) Die §§ 5 und 7 treten drei Monate nach dem Tag in Kraft, an dem § 4 Absatz 2 gemäß Absatz 1 Satz 1 in Kraft getreten ist. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)
(3) Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: siehe Bekanntmachung vom 23. August 2013 (BGBl. I S. 3304)
- **)
- Die Verkündung erfolgte am 28. März 2013.
Text in der Fassung der Bekanntmachung über das Inkrafttreten von § 4 Absatz 2 sowie der §§ 5 und 7 der MTS-Kraftstoff-Verordnung B. v. 23. August 2013 BGBl. I S. 3304 m.W.v. 31. August 2013
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Frühere Fassungen von § 9 MTS-Kraftstoff-Verordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 31.08.2013 | Bekanntmachung über das Inkrafttreten von § 4 Absatz 2 sowie der §§ 5 und 7 der MTS-Kraftstoff-Verordnung vom 23.08.2013 BGBl. I S. 3304 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 9 MTS-Kraftstoff-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 MTSKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MTSKV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Bekanntmachung über das Inkrafttreten von § 4 Absatz 2 sowie der §§ 5 und 7 der MTS-Kraftstoff-VerordnungB. v. 23.08.2013 BGBl. I S. 3304
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10553/a180086.htm