§ 1 - Pflegebedürftigenbeteiligungsverordnung (PfleBeteiligungsV)

V. v. 22.03.2013 BGBl. I S. 599 (Nr. 15)
Geltung ab 29.03.2013; FNA: 860-11-7 Sozialgesetzbuch

§ 1 Voraussetzungen für die Anerkennung maßgeblicher Organisationen auf Bundesebene


§ 1 wird in 2 Vorschriften zitiert

Maßgebliche Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen sowie der pflegenden Angehörigen auf Bundesebene im Sinne des § 118 des Elften Buches Sozialgesetzbuch sind Organisationen, die

1.
sich nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend für die Belange von pflegebedürftigen und behinderten Menschen sowie der pflegenden Angehörigen oder für die Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen sowie der pflegenden Angehörigen einsetzen,

2.
in ihrer inneren Ordnung demokratischen Grundsätzen entsprechen,

3.
gemäß ihrem Mitgliederkreis oder ihrer Aufgabenstellung dazu berufen sind, die Interessen von pflegebedürftigen und behinderten Menschen sowie der pflegenden Angehörigen oder der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen sowie der pflegenden Angehörigen auf Bundesebene zu vertreten,

4.
die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bieten; dabei sind Art und Umfang der bisherigen Tätigkeit, der Mitgliederkreis oder ihre Aufgabenstellung und die Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen,

5.
durch Offenlegung ihrer Finanzierung nachweisen können, dass sie neutral und unabhängig arbeiten, und

6.
gemeinnützige Zwecke verfolgen.

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Zitierungen von § 1 PfleBeteiligungsV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 PfleBeteiligungsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PfleBeteiligungsV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 PfleBeteiligungsV Anerkennung weiterer Organisationen
... auf Bundesebene anerkennen, wenn die antragstellende Organisation die gemäß § 1 erforderlichen Kriterien erfüllt und diese nachweist. Das Bundesministerium für ...
§ 4 PfleBeteiligungsV Entzug der Anerkennung
... 2 genannten Organisationen oder eine der nach § 3 anerkannten Organisationen die in § 1 genannten Kriterien erfüllt, bittet er das Bundesministerium für Gesundheit, die ...


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