Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 8b Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch vom 18.03.2022

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 8 MORÄndV am 18. März 2022 und Änderungshistorie der GFlVermNV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

§ 8b a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 18.03.2022 geltenden Fassung
§ 8b n.F. (neue Fassung)
in der am 18.03.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 8 V. v. 10.03.2022 BGBl. I S. 428

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 8b (neu)


(Text neue Fassung)

§ 8b Datenverarbeitung und Datenübermittlung


vorherige Änderung

 


Zum Zweck der Durchführung von Kontrollen verarbeitet und übermittelt die zuständige Behörde die Daten nach Abschnitt III der Anlage des Marktorganisationsgesetzes.


Anzeige