Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft (1. AutomAusbErprobVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 02.04.2013 BGBl. I S. 656 (Nr. 16); Geltung ab 09.04.2013
Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 6 des Berufsbildungsgesetzes, der durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung:

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 9. April 2013 AutomAusbErprobV § 14

In § 14 der Verordnung über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft vom 8. Januar 2008 (BGBl. I S. 2) wird die Angabe „2013" durch die Angabe „2015" ersetzt.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. April 2013.

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Schlussformel



Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie

In Vertretung B. Heitzer



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