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Bekanntmachung - Bekanntmachung hinsichtlich des Inkrafttretens bestimmter Anforderungen an die binnenschifffahrtsrechtliche Untersuchung von Fahrzeugen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, für die ein Gemeinschaftszeugnis ausgestellt werden soll (BinSchUOInkrBek k.a.Abk.)
Bekanntmachung
Nach § 19a Absatz 1 Satz 3 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung vom 6. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2450), der durch Artikel 1 Nummer 12 der Verordnung vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2802) eingefügt worden ist, wird Folgendes bekannt gemacht:
Die Richtlinie 2012/48/EU der Kommission vom 10. Dezember 2012 zur Änderung der Anhänge der Richtlinie 2006/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe (ABl. L 6 vom 10.1.2013, S. 1) ist am 10. Januar 2013 in Kraft getreten.
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Im Auftrag Reinhard Klingen
Die Richtlinie 2012/48/EU der Kommission vom 10. Dezember 2012 zur Änderung der Anhänge der Richtlinie 2006/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe (ABl. L 6 vom 10.1.2013, S. 1) ist am 10. Januar 2013 in Kraft getreten.
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Im Auftrag Reinhard Klingen
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10569/index.htm