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§ 3 - Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik (MetallTechAusbV k.a.Abk.)
§ 3 Struktur der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildungsinhalte in den Fachrichtungen
- 1.
- Montagetechnik,
- 2.
- Konstruktionstechnik,
- 3.
- Zerspanungstechnik,
- 4.
- Umform- und Drahttechnik.
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