Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 12 - Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik (MetallTechAusbV k.a.Abk.)

V. v. 02.04.2013 BGBl. I S. 628 (Nr. 16)
Geltung ab 01.08.2013; FNA: 806-22-1-79 Berufliche Bildung

§ 12 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Zerspanungstechnik



(1) Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:

1.
Fertigungsauftrag 60 Prozent,

2.
Fertigungstechnik 20 Prozent,

3.
Arbeitsplanung 10 Prozent,

4.
Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent.

(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen

1.
im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend",

2.
in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend" und

3.
in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend"

bewertet worden sind.

(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend" bewerteten Prüfungsbereiche Fertigungstechnik, Arbeitsplanung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

Anzeige


 

Zitierungen von § 12 Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 MetallTechAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MetallTechAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Präzisionswerkzeugmechanikerausbildungsverordnung (PWMAusbV)
neugefasst durch B. v. 18.07.2018 BGBl. I S. 1189
§ 25 PWMAusbV Anrechnung von Ausbildungszeiten (vom 18.07.2018)
... für Metalltechnik in der Fachrichtung Zerspanungstechnik nach den §§ 11 und 12 der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik vom 2. April 2013 (BGBl. I S. 628) ist auf die in den ersten 24 Monaten der Berufsausbildung nach ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Präzisionswerkzeugmechanikerausbildungsverordnung
V. v. 11.07.2018 BGBl. I S. 1179
Artikel 1 PWMAusbVÄndV Änderung der Präzisionswerkzeugmechanikerausbildungsverordnung
... für Metalltechnik in der Fachrichtung Zerspanungstechnik nach den §§ 11 und 12 der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik vom 2. April 2013 (BGBl. I S. 628) ist auf die in den ersten 24 Monaten der Berufsausbildung nach ...