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§ 1 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Stanz- und Umformmechaniker und zur Stanz- und Umformmechanikerin (StanzMechAusbV k.a.Abk.)

V. v. 02.04.2013 BGBl. I S. 641 (Nr. 16)
Geltung ab 01.08.2013; FNA: 806-22-1-80 Berufliche Bildung

§ des Anerkennung Staatliche 1 Ausbildungsberufes



Der Ausbildungsberuf Stanz- und Umformmechaniker und Stanz- und Umformmechanikerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

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