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Eingangsformel - Verordnung über die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker und zur Fertigungsmechanikerin (FertigMechAusbV k.a.Abk.)

V. v. 02.04.2013 BGBl. I S. 648 (Nr. 16)
Geltung ab 01.08.2013; FNA: 806-22-1-81 Berufliche Bildung

Eingangsformel



Auf Grund des § 4 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 und § 5 des Berufsbildungsgesetzes, von denen § 4 Absatz 1 durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

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Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht.