Schlussformel - Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (NEheSorgeRG k.a.Abk.)

G. v. 16.04.2013 BGBl. I S. 795 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 594 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 19.05.2013
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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Joachim Gauck

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Die Bundesministerin der Justiz

S. Leutheusser-Schnarrenberger

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Kristina Schröder



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