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Zitierungen von § 17 Geschäftsordnung des Bundesrates

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 GO-BR verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GO-BR selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 GO-BR Fragerecht
... die Öffentlichkeit für die Dauer der Behandlung der Frage auszuschließen. § 17 findet entsprechend Anwendung. (5) Die Behandlung einer Frage in der Sitzung ...
§ 34 GO-BR Sitzungsbericht
...  (2) Der Bericht ist vertraulich, soweit die Verhandlungen vertraulich sind (§ 17 Abs. 2). Der Bundesrat kann bestimmen, daß über eine nichtöffentliche Sitzung ein ...
§ 45f GO-BR Öffentlichkeit
... sie über den Ausschluß der Öffentlichkeit. Im übrigen ist § 17 entsprechend anzuwenden. (2) Beschlüsse der Europakammer und ihre ...
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