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Zitierungen von § 37 Geschäftsordnung des Bundesrates
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 GO-BR verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GO-BR selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 37a GO-BR Zulässigkeit von Ausschusssitzungen als Videokonferenz aus wichtigem Grund (vom 17.09.2022)
... (2) Die Anwesenheit ist zu Beginn der Sitzung festzustellen. (3) § 37 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 und §§ 38 bis 45 sind entsprechend ...
§ 44 GO-BR Sitzungsniederschrift
... (2) Die Niederschrift ist vertraulich, soweit nicht der Ausschuß gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 die Vertraulichkeit der Verhandlungen aufgehoben hat. (3) Der Wortlaut ...
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