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Artikel 3 - Gesetz zur Einführung von Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie zur Änderung der Finanzgerichtsordnung (EGMRKHGuaÄndG k.a.Abk.)
Artikel 3 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 2 tritt am 1. Mai 2013 in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. April 2013.
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