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Frühere Fassungen von § 119 SeeArbG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 21.03.2023Artikel 3 Zweites Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
vom 14.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 73
aktuell vorher 01.01.2020 (27.05.2021)Artikel 1 Fünftes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes
vom 20.05.2021 BGBl. I S. 1144
aktuell vorher 01.01.2020 (12.03.2020)Artikel 2b Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze
vom 04.03.2020 BGBl. I S. 437
aktuell vorher 01.01.2019 (28.03.2019)Artikel 1 Drittes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes
vom 20.03.2019 BGBl. I S. 346
aktuell vorher 01.01.2019Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes
vom 27.11.2018 BGBl. I S. 2012
aktuell vorher 31.12.2015Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes
vom 22.12.2015 BGBl. I S. 2569
aktuellvor 31.12.2015Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.

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