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Frühere Fassungen von § 154 SeeArbG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2020 (27.05.2021) | Artikel 1 Fünftes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes vom 20.05.2021 BGBl. I S. 1144 |
aktuell vorher | 18.01.2017 | Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes vom 22.12.2015 BGBl. I S. 2569 |
aktuell vorher | 16.08.2014 | Bekanntmachung über den Zeitpunkt der Anwendung der Vorschriften über die Hafenstaatkontrolle nach § 154 des Seearbeitsgesetzes vom 21.05.2014 BGBl. I S. 605 |
aktuell | vor 16.08.2014 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10600/al180580.htm