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Zitierungen von § 37 SeeArbG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 SeeArbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SeeArbG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 61 SeeArbG Urlaubsentgelt
... Als Urlaubsentgelt ist dem Besatzungsmitglied die Heuer im Sinne des § 37 fortzuzahlen. Für Sachbezüge ist ein angemessener Abgeltungsbetrag zu gewähren. ...
§ 76a SeeArbG Pflicht zur finanziellen Absicherung für Fälle des Imstichlassens (vom 18.01.2017)
... den §§ 99 bis 103 nicht erfüllt, 3. mit der Heuerzahlung nach § 37 mindestens zwei Monate in Verzug ist, 4. gesundheitsschädliche ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes
G. v. 22.12.2015 BGBl. I S. 2569
Artikel 1 1. SeeArbGÄndG
... den §§ 99 bis 103 nicht erfüllt, 3. mit der Heuerzahlung nach § 37 mindestens zwei Monate in Verzug ist, 4. gesundheitsschädliche ...
Viertes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 14.10.2020 BGBl. I S. 2112, 2878; zuletzt geändert durch Artikel 4d G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 1 4. SeeArbGÄndG Änderung des Seearbeitsgesetzes
... und Verpflegung." b) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 6. 4. Dem § 37 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Das Besatzungsmitglied, das infolge ...
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