Tools:
Update via:
Zitierungen von § 38 SeeArbG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 SeeArbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SeeArbG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 40 SeeArbG Abrechnung
... Der Reeder hat dem Besatzungsmitglied bei Fälligkeit (§ 38 ) eine Abrechnung in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zu erteilen und ihm ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10600/v180464.htm