Tools:
Update via:
Zitierungen von § 129 SeeArbG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 129 SeeArbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SeeArbG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 109 SeeArbG Durchführung der medizinischen Betreuung und Kontrollen an Bord (vom 26.11.2019)
... einem Flaggenwechsel oder 3. im Rahmen der Flaggenstaatkontrolle nach Maßgabe des § 129 Absatz 2 hinsichtlich der medizinischen Räumlichkeiten und der medizinischen Ausstattung ...
§ 142 SeeArbG Zuständigkeiten
... Neben den Zuständigkeiten nach den §§ 129 und 138 obliegt der Berufsgenossenschaft die Überwachung der Sozialeinrichtungen. ...
§ 143 SeeArbG Eingriffsbefugnisse der Berufsgenossenschaft (vom 26.11.2019)
... oder zur Verhütung eines künftigen Verstoßes, insbesondere in den Fällen des § 129 Absatz 1 oder des § 137 Absatz 1, erforderlich sind. Zu diesen Zwecken können die ... 1 Absatz 1 Satz 1 oder ein Schiff unter ausländischer Flagge nicht den Anforderungen des § 129 Absatz 1 oder des § 137 Absatz 1 entspricht und 1. die Arbeits- und Lebensbedingungen an ... 2. die Nichterfüllung eine schwere oder wiederholte Verletzung der Anforderungen nach § 129 Absatz 1 oder § 137 Absatz 1 darstellt, kann die Berufsgenossenschaft das Auslaufen oder ...
Zitat in folgenden Normen
Seearbeitsüberprüfungs-Verordnung (SeeArbÜV)
V. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2800
§ 6 SeeArbÜV Überprüfungen für die Erteilung des vorläufigen Seearbeitszeugnisses
... der Nummern 1 bis 3 und das Schiff hinsichtlich des Erfüllens der Anforderungen des § 129 Absatz 1 des Seearbeitsgesetzes durch die Berufsgenossenschaft überprüft worden ist. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes
G. v. 22.12.2015 BGBl. I S. 2569
Artikel 1 1. SeeArbGÄndG
... ist die Berufsgenossenschaft." 13. § 129 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 5 werden nach dem Wort ... 2017 erteilt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zur jeweils nächsten nach § 129 Absatz 2 Nummer 1 anstehenden Überprüfung, soweit der Reeder Bescheinigungen über ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10600/v180555.htm