interne Verweise§ 142 SeeArbG Zuständigkeiten ... Neben den Zuständigkeiten nach den §§ 129 und 138 obliegt der Berufsgenossenschaft die Überwachung der Sozialeinrichtungen. ...
§ 143 SeeArbG Eingriffsbefugnisse der Berufsgenossenschaft (vom 26.11.2019) ... oder zur Verhütung eines künftigen Verstoßes, insbesondere in den Fällen des § 129 Absatz 1 oder des § 137 Absatz 1, erforderlich sind. Zu diesen Zwecken können die ... 1 Absatz 1 Satz 1 oder ein Schiff unter ausländischer Flagge nicht den Anforderungen des § 129 Absatz 1 oder des § 137 Absatz 1 entspricht und 1. die Arbeits- und Lebensbedingungen an ... 2. die Nichterfüllung eine schwere oder wiederholte Verletzung der Anforderungen nach § 129 Absatz 1 oder § 137 Absatz 1 darstellt, kann die Berufsgenossenschaft das Auslaufen oder ...
Zitat in folgenden NormenSeearbeitsüberprüfungs-Verordnung (SeeArbÜV)
V. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2800
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes
G. v. 22.12.2015 BGBl. I S. 2569
Artikel 1 1. SeeArbGÄndG ... ist die Berufsgenossenschaft." 13. § 129 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 5 werden nach dem Wort ... 2017 erteilt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zur jeweils nächsten nach § 129 Absatz 2 Nummer 1 anstehenden Überprüfung, soweit der Reeder Bescheinigungen über ...
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