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Zitierungen von § 131 SeeArbG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 131 SeeArbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SeeArbG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 143 SeeArbG Eingriffsbefugnisse der Berufsgenossenschaft (vom 26.11.2019)
... nach § 26 Absatz 1 Satz 1 oder ein Seearbeitszeugnis nach § 130 Absatz 1 oder § 131 Absatz 1 und 2 1. zurückzunehmen, wenn bekannt wird, dass die Bescheinigung oder das Zeugnis ... kann in entsprechender Anwendung des Satzes 1 ein amtlich anerkanntes Seearbeitszeugnis nach § 131 Absatz 3 und eine bereits ausgestellte Seearbeits-Konformitätserklärung für ungültig ...
Zitat in folgenden Normen
BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 286
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.10.2024)
... eines vorläufigen Seearbeitszeugnisses § 131 Absatz 1 SeeArbG 239 3102 Erteilung eines Seearbeitszeugnisses ...
Seearbeitsüberprüfungs-Verordnung (SeeArbÜV)
V. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2800
§ 6 SeeArbÜV Überprüfungen für die Erteilung des vorläufigen Seearbeitszeugnisses
... Das vorläufige Seearbeitszeugnis nach § 131 Absatz 1 des Seearbeitsgesetzes wird von der Berufsgenossenschaft erteilt, wenn 1. der ... die Ausstellung eines amtlich anerkannten vorläufigen Seearbeitszeugnisses nach § 131 Absatz 3 des Seearbeitsgesetzes durch eine anerkannte Organisation entsprechend. (3) ...
§ 8 SeeArbÜV Muster
... zur Abstellung der Verstöße, 7. die Angabe, ob die Anforderungen des § 131 Absatz 1 Satz 1 des Seearbeitsgesetzes auf dem Schiff bei einer erstmaligen Überprüfung, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweites Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes
G. v. 27.11.2018 BGBl. I S. 2012
Artikel 1 2. SeeArbGÄndG Änderung des Seearbeitsgesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird in der Angabe zu § 131 das Wort „Kurzzeitzeugnis" durch die Wörter „kurzzeitige Verlängerung ... Antragsverfahren und die Leistungsgewährung." 3. § 131 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ...
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