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Zitierungen von § 23 AgrarOLkG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 AgrarOLkG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AgrarOLkG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 25 AgrarOLkG Beschwerde; Verordnungsermächtigung (vom 16.11.2022)
... beauftragt hat. In der Beschwerde ist darzulegen, gegen welche der nach § 23 Satz 2 in Verbindung mit den §§ 11 bis 21 und in Verbindung mit § 4 des Gesetzes zum Schutz von ...
§ 28 AgrarOLkG Befugnisse der Durchsetzungsbehörde (vom 31.10.2024)
... zustehen, 2. nach Anhörung des Käufers einen Verstoß gegen eines der in § 23 Satz 2 in Verbindung mit den §§ 11 bis 21 und in Verbindung mit § 4 des Gesetzes zum Schutz ...
§ 55 AgrarOLkG Bußgeldvorschriften (vom 31.10.2024)
... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, 1b. entgegen § 23 Satz 1 ein wirtschaftliches Ungleichgewicht nach § 23 Satz 2 ausnutzt, 2. einer ... erteilt, 1b. entgegen § 23 Satz 1 ein wirtschaftliches Ungleichgewicht nach § 23 Satz 2 ausnutzt, 2. einer Rechtsverordnung nach a) § 4 Absatz 1 Nummer 4 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 327
Artikel 1 AgrarLkÄndG Änderung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes
... „§ 20 Absatz 1" die Angabe „Nummer 2" eingefügt. 8. § 23 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt geändert:  ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1278
Artikel 1 2. AgrarMSGÄndG Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes
... Zahlungen- und Kostenschätzung § 22 Wirksamkeit des Vertrages § 23 Verbot der unlauteren Handelspraktiken § 24 Anwendbarkeit des Gesetzes gegen ... sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. § 23 Verbot der unlauteren Handelspraktiken Die Ausnutzung des wirtschaftlichen ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, 1b. entgegen § 23 Satz 1 ein wirtschaftliches Ungleichgewicht nach § 23 Satz 2 ausnutzt,". cc) ... erteilt, 1b. entgegen § 23 Satz 1 ein wirtschaftliches Ungleichgewicht nach § 23 Satz 2 ausnutzt,". cc) Nummer 2 wird wie folgt geändert: aaa) In ... der Regelungen. Gegenstand der Evaluierung ist insbesondere die Auswirkung der §§ 11 bis 23 auf die Gestaltung der Vertragsbeziehungen von Lieferanten und Käufern. Neben der ...