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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.04.2014 aufgehoben
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§ 2 - Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk (7. MalerLackArbbV k.a.Abk.)
V. v. 24.04.2013 BAnz AT 29.04.2013 V1
Geltung ab 01.05.2013 bis 30.04.2014; FNA: 810-1-59-7 Arbeitsförderung
Geltung ab 01.05.2013 bis 30.04.2014; FNA: 810-1-59-7 Arbeitsförderung
§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2013 in Kraft und am 30. April 2014 außer Kraft.
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Zitierungen von § 2 Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 7. MalerLackArbbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
7. MalerLackArbbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10606/a180639.htm