Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 03.03.2021 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 2 - Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz (DLKonjStatG)
Artikel 1 G. v. 24.04.2013 BGBl. I S. 930 (Nr. 20); aufgehoben durch Artikel 10 G. v. 22.02.2021 BGBl. I S. 266
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 708-33 Wirtschaftsstatistik
| |
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 708-33 Wirtschaftsstatistik
| |
§ 2 Erhebungsbereiche
§ 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die Erhebungen erstrecken sich auf die nachfolgend genannten Dienstleistungsbereiche nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung:
- 1.
- Abschnitt H - Verkehr und Lagerei
- 2.
- Abschnitt J - Information und Kommunikation
- 3.
- Abschnitt M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen - ohne die Abteilungen 72, 75 und Gruppe 70.1
- 4.
- Abschnitt N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen - ohne Abteilung 77 und ohne die Gruppen 81.1. und 81.3.
Anzeige
Zitierungen von § 2 DLKonjStatG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 DLKonjStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DLKonjStatG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 DLKonjStatG Erhebungseinheiten und Erhebungsarten
... sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, die in den in § 2 genannten Dienstleistungsbereichen tätig sind. (2) Angaben zu Erhebungseinheiten, ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10607/a180646.htm