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Schlussformel - Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften (VVGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 24.04.2013 BGBl. I S. 932, 2584 (Nr. 20); Geltung ab 01.05.2013, abweichend siehe Artikel 6
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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Joachim Gauck

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Die Bundesministerin der Justiz

S. Leutheusser-Schnarrenberger

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