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Änderung § 2 Dritte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 20.04.2018

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 20.04.2018 geltenden Fassung
§ 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 20.04.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 10.04.2018 BGBl. I S. 446
(Textabschnitt unverändert)

§ 2


(Text alte Fassung)

1 Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2013 in Kraft. 2 Sie tritt mit Ablauf des 30. April 2018 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

1 Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2013 in Kraft. 2 Sie tritt mit Ablauf des 30. April 2020 außer Kraft.