Eingangsformel - Verordnung zur Neuordnung der Straf- und Bußgeldvorschriften bei Zuwiderhandlungen gegen EG- oder EU-Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit (ChemSanktionsVEV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 26 Absatz 1 Nummer 11 Satz 2 und des § 27 Absatz 1 Nummer 3 Satz 2 des Chemikaliengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2008 (BGBl. I S. 1146), die durch Artikel 1 Nummer 45 Buchstabe d und Nummer 46 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb des Gesetzes vom 2. November 2011 (BGBl. I S. 2162) geändert worden sind, verordnet die Bundesregierung:



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