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§ 19 - Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV)
Artikel 3 V. v. 02.05.2013 BGBl. I S. 1021, 1044, 3754 (Nr. 21); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 43
Geltung ab 02.05.2013; FNA: 2129-8-17-1 Umweltschutz
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Geltung ab 02.05.2013; FNA: 2129-8-17-1 Umweltschutz
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§ 19 Berichte und Beurteilung von periodischen Messungen
(1) 1Der Betreiber hat über die Ergebnisse der periodischen Messungen nach § 18 einen Messbericht zu erstellen und diesen der zuständigen Behörde spätestens acht Wochen nach den Messungen vorzulegen. 2Der Messbericht muss Folgendes enthalten:
- 1.
- Angaben über die Messplanung,
- 2.
- das Ergebnis jeder periodischen Messung,
- 3.
- das verwendete Messverfahren und
- 4.
- die Betriebsbedingungen, die für die Beurteilung der Messergebnisse von Bedeutung sind.
(2) Die Emissionsgrenzwerte gelten als eingehalten, wenn kein Ergebnis einer periodischen Messung einen Mittelwert nach § 8 Absatz 1 oder gemäß Anlage 3 überschreitet.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen und zur Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung V. v. 13. Februar 2024 BGBl. 2024 I Nr. 43 m.W.v. 16. Februar 2024
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Frühere Fassungen von § 19 17. BImSchV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 16.02.2024 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen und zur Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung vom 13.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 43 |
aktuell vorher | 15.07.2021 | Artikel 2 Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen und zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen vom 06.07.2021 BGBl. I S. 2514 |
aktuell | vor 15.07.2021 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 19 17. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 17. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
17. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 27 17. BImSchV Ordnungswidrigkeiten (vom 16.02.2024)
... prüfen lässt, 11. entgegen § 15 Absatz 6, § 17 Absatz 2 Satz 1, § 19 Absatz 1 Satz 1 oder § 22 Absatz 1 einen Bericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ...
Anlage 6 17. BImSchV (zu § 4 Absatz 1) Umweltmanagementsysteme (vom 16.02.2024)
... außerhalb des Normalbetriebs und der damit verbundenen Umstände gemäß § 19 Absatz 3 und § 20a; ee) regelmäßige Bewertung der Emissionen im Verlauf von ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen und zur Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung
V. v. 13.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 43
Artikel 1 BImSchV17uaÄndV Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen
... gefasst: „§ 18 Periodische Messungen". c) Die Angabe zu § 19 wird wie folgt gefasst: „§ 19 Berichte und Beurteilung von periodischen ... c) Die Angabe zu § 19 wird wie folgt gefasst: „ § 19 Berichte und Beurteilung von periodischen Messungen". d) Nach der Angabe zu ... 9, § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 1 und 4, § 17 Absatz 1 und 5, § 18 Absatz 2, § 19 Absatz 2 , § 21 Absatz 3 und § 22 Absatz 1) Emissionsgrenzwerte für die Mitverbrennung von ... monatlich für den Zeitraum des jeweiligen Monats durchzuführen." 15. In § 19 wird die Überschrift wie folgt gefasst: „§ 19 Berichte und Beurteilung ... 15. In § 19 wird die Überschrift wie folgt gefasst: „ § 19 Berichte und Beurteilung von periodischen Messungen". 16. Nach § 20 wird ... 9, § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 1 und 4, § 17 Absatz 1 und 5, § 18 Absatz 2, § 19 Absatz 2 , § 21 Absatz 3, § 22 Absatz 1 und § 28 Absatz 5 und 6)" durch die Wörter ... 9, § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 1 und 4, § 17 Absatz 1 und 5, § 18 Absatz 2, § 19 Absatz 2 , § 21 Absatz 3 und § 22 Absatz 1)" ersetzt. b) In Nummer 1 in der ... außerhalb des Normalbetriebs und der damit verbundenen Umstände gemäß § 19 Absatz 3 und § 20a; ee) regelmäßige Bewertung der Emissionen im Verlauf von ...
Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen und zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen
V. v. 06.07.2021 BGBl. I S. 2514
Artikel 2 BImSchV13NG Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen
... gefasst: „§ 18 Periodische Messungen". b) Die Angabe zu § 19 wird wie folgt gefasst: „§ 19 Berichte und Beurteilungen von periodischen ... b) Die Angabe zu § 19 wird wie folgt gefasst: „ § 19 Berichte und Beurteilungen von periodischen Messungen". c) In der Angabe zu ... eingesetzten Analyseverfahrens nicht über 0,003 ng/m³ Abgas liegen." 10. § 19 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen
V. v. 02.05.2013 BGBl. I S. 1021, 3754
Artikel 8 IndEmissRLUVuaÄndV Folgeänderungen
... BImSchV 13" durch die Angabe „§ 26 BImSchV 13" und die Angabe „§ 19 BImSchV 17" durch die Angabe „§ 24 BImSchV 17" ersetzt. 2. In ... BImSchV 13" durch die Angabe „§ 26 BImSchV 13" und die Angabe „§ 19 BImSchV 17" durch die Angabe „§ 24 BImSchV 17" ersetzt. 3. In ... BImSchV 13" durch die Angabe „§ 26 BImSchV 13" und die Angabe „§ 19 BImSchV 17" durch die Angabe „§ 24 BImSchV 17" ersetzt. 4. In ... BImSchV 13" durch die Angabe „§ 26 BImSchV 13" und die Angabe „§ 19 BImSchV 17" durch die Angabe „§ 24 BImSchV 17" ersetzt. (4) § ...
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