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AltesLandPflSchV
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§ 1 - Altes Land Pflanzenschutzverordnung (AltesLandPflSchV
k.a.Abk.
)
V. v. 25.04.2013
BAnz AT 02.05.2013
V1
Geltung ab 03.05.2013 bis 28.02.2015; FNA: 7823-7-2
Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
1 Änderung
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wird in 1 Vorschrift zitiert
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§ 2
§ 1 Anwendungsbereich
§ 1 wird in
1 Vorschrift zitiert
Diese Verordnung gilt für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den in Anlage
1
bezeichneten Gebieten.
Eingangsformel
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§ 2
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Zitierungen von
§ 1 Altes Land Pflanzenschutzverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 AltesLandPflSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AltesLandPflSchV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
Anlage 1 AltesLandPflSchV (zu den §§ 1 und 2) Obstanbaugebiet in gewässerreichen Niederungsgebieten Hamburgs und Niedersachsens
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