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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.02.2015 aufgehoben
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Anlage 2 - Altes Land Pflanzenschutzverordnung (AltesLandPflSchV k.a.Abk.)
V. v. 25.04.2013 BAnz AT 02.05.2013 V1
Geltung ab 03.05.2013 bis 28.02.2015; FNA: 7823-7-2 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Geltung ab 03.05.2013 bis 28.02.2015; FNA: 7823-7-2 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Anlage 2 (zu § 3) Muster für die Aufzeichnungen zu Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Betriebsinhaber: Name, Anschrift | |
Parzelle/Flurstück/Grundstück | |
Anwender | |
Anwendungsdatum | |
Pflanzenschutzmittel | |
Aufwandmenge | |
Anwendungsgebiet | |
Gerätetyp und Düsentyp mit Eintragungsnummer im Verzeichnis verlustmindernder Geräte | |
Geräteeinstellungen im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 5 | |
Witterung im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 6 | |
Gewässerart und Wasserführungsgrad |
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Zitierungen von Anlage 2 Altes Land Pflanzenschutzverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 AltesLandPflSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AltesLandPflSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 AltesLandPflSchV Aufzeichnungspflichten und Fortbildungspflichten
... des Rates (ABl. L 309 vom 24.11.2009 S. 1) Aufzeichnungen unter Verwendung des in Anlage 2 aufgeführten Musters zu führen, in dem zusätzlich zu den Aufzeichnungen nach ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10626/a180947.htm