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Zitierungen von § 11 BMG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 BMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BMG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 18 BMG Meldebescheinigung (vom 01.05.2022)
... wird unentgeltlich erteilt. (4) Im Übrigen gelten § 10 Absatz 2 und 3 sowie § 11 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 ...
§ 18a BMG Meldedatensatz zum Abruf (vom 27.07.2022)
... zum Abruf bereitgestellt. (3) Im Übrigen gelten § 10 Absatz 2 und 3 sowie § 11 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 ...
§ 55 BMG Regelungsbefugnisse der Länder (vom 27.07.2022)
... diesem Fall gelten die §§ 4, 5, 6 Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie die §§ 7, 8, 10, 11 und 40 entsprechend. (4) Durch Landesrecht kann das Muster der Meldescheine für ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2218
Artikel 1 1. BMGuaÄndG Änderung des Bundesmeldegesetzes
... darf auch an die amtliche Statistik übermittelt werden." 3. In § 11 Absatz 2 Nummer 3 werden nach der Angabe „§ 51" die Wörter „oder ein ...
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 16 2. DSAnpUG-EU Änderung des Bundesmeldegesetzes
... gespeichert sind und an die betroffene Person übermittelt werden." 10. § 11 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 und 2 werden wie folgt gefasst: ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG)
G. v. 15.01.2021 BGBl. I S. 530
Artikel 5 2. BMGÄndG Weitere Änderung des Bundesmeldegesetzes
... wird durch Rechtsverordnung nach § 56 Absatz 1 Nummer 6 festgelegt." 3. In § 11 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 40 Absatz 4" durch die Angabe „§ 40 Absatz 5" ... wird unentgeltlich erteilt. (4) Im Übrigen gelten § 10 Absatz 2 und 3 sowie § 11 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 entsprechend. § 18a Meldedatensatz zum Abruf (1) Die ... zum Abruf bereitgestellt. (3) Im Übrigen gelten § 10 Absatz 2 und 3 sowie § 11 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 entsprechend." 6. § 23 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 ...
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