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Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroGÄndG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 9. Mai 2013 ElektroG § 2, § 5, § 25, § 23

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16. März 2005 (BGBl. I S. 762), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 Absatz 1 Satz 3 sowie die §§ 5 und 25 Absatz 2 werden aufgehoben.

2.
§ 23 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 Nummer 1 wird aufgehoben.

b)
In Absatz 2 wird die Angabe „Nr. 1" durch die Angabe „Nr. 2" ersetzt.


Artikel 2 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. Mai 2013.


Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Joachim Gauck

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Peter Altmaier