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§ 3 - Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
V. v. 19.04.2013 BGBl. I S. 1111 (Nr. 22); zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 09.05.2013; FNA: 2129-56-1 Umweltschutz
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Geltung ab 09.05.2013; FNA: 2129-56-1 Umweltschutz
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§ 3 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen
(1) Elektro- und Elektronikgeräte einschließlich Kabeln und Ersatzteilen dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn die zulässigen Höchstkonzentrationen folgender Stoffe nicht überschritten werden:
- 1.
- 0,1 Gewichtsprozent je homogenen Werkstoff:
- a)
- Blei,
- b)
- Quecksilber,
- c)
- sechswertiges Chrom,
- d)
- polybromiertes Biphenyl (PBB),
- e)
- polybromierte Diphenylether (PBDE),
- f)
- Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP),
- g)
- Butylbenzylphthalat (BBP),
- h)
- Dibutylphthalat (DBP) oder
- i)
- Diisobutylphthalat (DIBP) oder
- 2.
- 0,01 Gewichtsprozent Cadmium je homogenen Werkstoff.
(2) 1Unbeschadet des Absatzes 1 dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nur in Verkehr gebracht werden, wenn
- 1.
- für sie die erforderlichen technischen Unterlagen erstellt wurden,
- 2.
- in Übereinstimmung mit Modul A in Anhang II des Beschlusses Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 82) durch eine interne Fertigungskontrolle nachgewiesen wurde, dass sie die Anforderungen des Absatzes 1 erfüllen,
- 3.
- für sie die EU-Konformitätserklärung gemäß § 11 ausgestellt wurde und
- 4.
- gemäß § 12 die CE-Kennzeichnung angebracht wurde.
(3) 1Absatz 1 gilt nicht für Verwendungszwecke, die in den Anhängen III und IV der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ABl. L 174 vom 1.7.2011, S. 88), die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2017/2102 (ABl. L 305 vom 21.11.2017, S. 8) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung festgelegt sind. *) 2Bei diesen Verwendungszwecken hat die interne Fertigungskontrolle nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die jeweilige Ausnahme nach den Anhängen III und IV der Richtlinie 2011/65/EU erfüllt werden.
(4) Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f bis h gilt nicht für Spielzeug, das bereits gemäß Eintrag 51 in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2015/1494 (ABl. L 233 vom 5.9.2015, S. 2) geändert worden ist, einer Beschränkung unterliegt.
---
- *)
- § 3 Abs. 3 Satz 1 setzt gemäß
- -
- B. v. 5. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 269) die Delegierte Richtlinie (EU) 2023/1437,
- -
- B. v. 5. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 270) die Delegierte Richtlinie (EU) 2023/1526,
- -
- B. v. 20. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 51) die Delegierte Richtlinie (EU) 2024/232 und
- -
- B. v. 17. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 241) die Delegierte Richtlinie (EU) 2024/1416
Text in der Fassung der Bekanntmachung zur Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2024/1416 der Kommission vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Ausnahme für Cadmium in direkt auf LED-Halbleiterchips angebrachten Quantenpunkten zur Wellenlängenwandlung B. v. 17. Juli 2024 BGBl. 2024 I Nr. 241 m.W.v. 20. Juli 2024
Frühere Fassungen von § 3 ElektroStoffV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 ElektroStoffV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 ElektroStoffV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ElektroStoffV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 ElektroStoffV Voraussetzungen für das Inverkehrbringen (vom 20.07.2024)
... S. 2) geändert worden ist, einer Beschränkung unterliegt. --- *) § 3 Abs. 3 Satz 1 setzt gemäß - B. v. 5. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 269) die Delegierte ...
§ 4 ElektroStoffV Allgemeine Pflichten des Herstellers
... darf nur Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringen, die die Anforderungen des § 3 Absatz 1 erfüllen. (2) Der Hersteller ist verpflichtet, die in § 3 Absatz 2 ... des § 3 Absatz 1 erfüllen. (2) Der Hersteller ist verpflichtet, die in § 3 Absatz 2 genannten Verfahrensschritte durchzuführen. Für die Durchführung der ... durchzuführen. Für die Durchführung der internen Fertigungskontrolle nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 oder nach § 3 Absatz 2 Satz 2 kann der Hersteller auch einen Dritten ... der internen Fertigungskontrolle nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 oder nach § 3 Absatz 2 Satz 2 kann der Hersteller auch einen Dritten beauftragen. (3) Der Hersteller ... geeignete Verfahren dafür zu sorgen, dass die Erfüllung der Anforderungen des § 3 Absatz 1 stets sichergestellt ist. Er hat bei der Auswahl dieses Verfahrens Änderungen an der ... in Verkehr gebrachtes Elektro- oder Elektronikgerät nicht den Anforderungen des § 3 entspricht, hat der Hersteller unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, durch die die ...
§ 5 ElektroStoffV Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
... des in Verkehr gebrachten Elektro- oder Elektronikgeräts mit den Anforderungen des § 3 nachzuweisen. Die Informationen und Unterlagen sind in deutscher oder englischer Sprache zu ...
§ 6 ElektroStoffV Ermächtigung eines Bevollmächtigten
... 2. die Erstellung der technischen Unterlagen nach § 4 Absatz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1. (4) Der Bevollmächtigte muss die ihm übertragenen ...
§ 7 ElektroStoffV Verpflichtungen des Importeurs (vom 15.10.2014)
... in Verkehr bringt, vergewissern, dass der Hersteller durch ein Verfahren nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 oder Satz 2 nachgewiesen hat, dass das Elektro- oder Elektronikgerät ... Satz 2 nachgewiesen hat, dass das Elektro- oder Elektronikgerät die Anforderungen nach § 3 Absatz 1 erfüllt. Hierbei hat der Importeur insbesondere zu prüfen, ob 1. der ... zu prüfen, ob 1. der Hersteller die technischen Unterlagen nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 erstellt hat, 2. das Elektro- oder Elektronikgerät mit ... zu der Annahme, dass ein Elektro- oder Elektronikgerät nicht die Anforderungen nach § 3 Absatz 1 erfüllt, darf der Importeur dieses Gerät nicht in Verkehr bringen. Er ... in Verkehr gebrachtes Elektro- oder Elektronikgerät nicht den Anforderungen des § 3 entspricht, hat der Importeur unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, durch die die ... des in Verkehr gebrachten Elektro- oder Elektronikgeräts mit den Anforderungen des § 3 nachzuweisen. Die Informationen und Unterlagen sind in deutscher oder englischer Sprache zu ...
§ 8 ElektroStoffV Verpflichtungen des Vertreibers (vom 15.10.2014)
... bereitstellt, mit der erforderlichen Sorgfalt prüfen, ob dieses die Anforderungen nach § 3 erfüllt. Er hat insbesondere zu prüfen, ob 1. das Gerät mit der ... zu der Annahme, dass ein Elektro- oder Elektronikgerät nicht die Anforderungen nach § 3 Absatz 1 erfüllt, darf der Vertreiber dieses Gerät nicht auf dem Markt bereitstellen. Er ... dem Markt bereitgestelltes Elektro- oder Elektronikgerät nicht die Anforderungen des § 3 erfüllt, muss der Vertreiber sicherstellen, dass die Maßnahmen ergriffen werden, durch ... der Konformität von Elektro- und Elektronikgeräten mit den Anforderungen des § 3 erforderlich sind. Der Vertreiber hat mit dieser Behörde auf deren Verlangen bei allen ... sollen, dass das von ihm auf dem Markt bereitgestellte Gerät die Anforderungen des § 3 ...
§ 11 ElektroStoffV EU-Konformitätserklärung
... EU-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass 1. die in § 3 Absatz 1 genannten Stoffbeschränkungen eingehalten werden und 2. das in § 3 ... 3 Absatz 1 genannten Stoffbeschränkungen eingehalten werden und 2. das in § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 oder in § 3 Absatz 2 Satz 2 genannte ... eingehalten werden und 2. das in § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 oder in § 3 Absatz 2 Satz 2 genannte Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde. ...
§ 13 ElektroStoffV Konformitätsvermutung
... Marktüberwachungsbehörden davon aus, dass das Gerät die Anforderungen nach § 3 Absatz 1, 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 und Satz 2 erfüllt. (2) Für Elektro- und ... deren Werkstoffe und Bauteile wird widerlegbar vermutet, dass sie die Anforderungen des § 3 Absatz 1 erfüllen, wenn 1. an ihnen durch den Hersteller oder durch ihn ... Messungen vorgenommen wurden, die die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 3 Absatz 1 nachweisen, oder 2. sie nach harmonisierten Normen bewertet wurden, deren ...
§ 14 ElektroStoffV Bußgeldvorschriften (vom 16.07.2021)
... 8 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Absatz 1 ein Elektro- oder Elektronikgerät in Verkehr bringt. (2) Ordnungswidrig im Sinne ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 ein Elektro- und Elektronikgerät in Verkehr bringt, 2. entgegen § 5 Absatz 1 ...
§ 15 ElektroStoffV Übergangsvorschriften (vom 13.07.2018)
... (aufgehoben) (2) Ausgenommen von den Stoffbeschränkungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis e und Nummer 2 sind sonstige Elektro- und Elektronikgeräte, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung ... 2019 in Verkehr gebracht werden. (3) Ausgenommen von den Stoffbeschränkungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f bis i sind die folgenden Elektro- und Elektronikgeräte, die noch bis zu den folgenden Zeitpunkten ... bis zum Ablauf des 21. Juli 2021. (4) Ausgenommen von den Stoffbeschränkungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis e und Nummer 2 sind Kabel oder Ersatzteile für die Reparatur, die Wiederverwendung, die Aktualisierung von ... in Verkehr gebracht wurden. (5) Ausgenommen von den Stoffbeschränkungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f bis i sind Kabel oder Ersatzteile von 1. Haushaltsgroßgeräten, ... und Verbrauchern kenntlich gemacht wird, dass Ersatzteile wiederverwendet wurden, gilt § 3 Absatz 1 Nummer 1 nicht für Ersatzteile, die aus 1. Elektro- und Elektronikgeräten ausgebaut ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Bekanntmachung zur Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2023/1437 der Kommission vom 4. Mai 2023 zur Änderung - zwecks Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt - des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für die Verwendung von Quecksilber in Schmelzdruckwandlern für Kapillarrheometer unter bestimmten BedingungenB. v. 05.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 269
Bekanntmachung zur Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2023/1526 der Kommission vom 16. Mai 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Blei als thermischer Stabilisator in Polyvinylchlorid, das als Grundwerkstoff für Sensoren dient, die in medizinischen In-vitro-Diagnostika verwendet werdenB. v. 05.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 270
Bekanntmachung zur Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2024/1416 der Kommission vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Ausnahme für Cadmium in direkt auf LED-Halbleiterchips angebrachten Quantenpunkten zur WellenlängenwandlungB. v. 17.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 241
Bekanntmachung zur Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2024/232 der Kommission vom 25. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Cadmium und Blei in Kunststoffprofilen für elektrische und elektronische Fenster und Türen mit wiedergewonnenem Hart-PolyvinylchloridB. v. 20.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 51
Zitat in folgenden Normen
Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (2. ProdSV)
V. v. 07.07.2011 BGBl. I S. 1350, 1470; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
§ 1 2. ProdSV Anwendungsbereich (vom 31.12.2018)
... sowie die besonderen Anforderungen an die Verwendung bestimmter Stoffe in Spielzeugen nach § 3 Absatz 1 und 3 *) der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung bleiben unberührt. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2349
Artikel 1 3. ElektroStoffVÄndV Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
... § 3 Absatz 3 Satz 1 der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung vom 19. April 2013 (BGBl. ...
Erste Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
V. v. 06.10.2014 BGBl. I S. 1592
Artikel 1 1. ElektroStoffVÄndV
... „auf dem Markt der Europäischen Union" ersetzt. 2. In § 3 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „delegierte Richtlinie 2012/50/EU der Kommission vom ...
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
V. v. 21.10.2015 BGBl. I S. 1786
Artikel 1 1. GPSGV2ÄndV Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
... „§ 5 des Elektro- und Elektronikgesetzes" durch die Wörter „§ 3 der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung" ersetzt. 3. In § 2 ...
Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739
Artikel 5 ElektroGNRG Folgeänderungen
... „§ 5 des Elektro- und Elektronikgesetzes" durch die Wörter „§ 3 Absatz 1 und 3 der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung" ersetzt. ...
Sechste Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
V. v. 04.05.2017 BGBl. I S. 1042
Artikel 1 6. ElektroStoffVÄndV Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
... § 3 Absatz 3 Satz 1 der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung vom 19. April 2013 (BGBl. I S. 1111), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Dezember ...
Artikel 3 6. ElektroStoffVÄndV Weitere Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
... § 3 Absatz 3 Satz 1 der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung vom 19. April 2013 (BGBl. I S. 1111), die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert ...
Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung und der Anzeige- und Erlaubnisverordnung
V. v. 03.07.2018 BGBl. I S. 1084
Artikel 1 ElektroStoffVuaÄndV Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung*
... „oder mit externem Antrieb über Netzkabel" eingefügt. 3. § 3 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Absatz 1 gilt nicht für Verwendungszwecke, die in ... wird wie folgt gefasst: „(2) Ausgenommen von den Stoffbeschränkungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis e und Nummer 2 sind sonstige Elektro- und Elektronikgeräte, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung ... und Verbrauchern kenntlich gemacht wird, dass Ersatzteile wiederverwendet wurden, gilt § 3 Absatz 1 Nummer 1 nicht für Ersatzteile, die aus 1. Elektro- und Elektronikgeräten ausgebaut ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
V. v. 04.07.2016 BGBl. I S. 1581
Artikel 1 4. ElektroStoffVÄndV Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
... (BGBl. I S. 2349) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: ... die Angabe „2 bis 5" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 3 Absatz 1" durch die Wörter „§ 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis e und ... In Absatz 2 wird die Angabe „§ 3 Absatz 1" durch die Wörter „§ 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis e und Nummer 2" ersetzt. c) Nach Absatz 2 wird ... 3 eingefügt: „(3) Ausgenommen von den Stoffbeschränkungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f bis i sind die folgenden Elektro- und Elektronikgeräte, die ... Juli 2021." d) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4 und die Angabe „§ 3 Absatz 1" wird durch die Wörter „§ 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis e und ... Absatz 4 und die Angabe „§ 3 Absatz 1" wird durch die Wörter „§ 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis e und Nummer 2" ersetzt. e) Nach Absatz 4 wird ... 5 eingefügt: „(5) Ausgenommen von den Stoffbeschränkungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f bis i sind Kabel oder Ersatzteile von 1. ... wurden." f) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 6 und die Angabe „§ 3 Absatz 1" wird durch die Wörter „§ 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis e und ... Absatz 6 und die Angabe „§ 3 Absatz 1" wird durch die Wörter „§ 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis e und Nummer 2" ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
V. v. 28.11.2014 BGBl. I S. 1888
Artikel 1 2. ElektroStoffVÄndV
... § 3 Absatz 3 Satz 1 der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung vom 19. April 2013 (BGBl. ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
V. v. 16.12.2016 BGBl. I S. 2919; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 04.05.2017 BGBl. I S. 1042
Artikel 1 5. ElektroStoffVÄndV
... § 3 Absatz 3 Satz 1 der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung vom 19. April 2013 (BGBl. ...
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