Artikel 10 - Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (PStRÄndG)

G. v. 07.05.2013 BGBl. I S. 1122, 2440 (Nr. 23); Geltung ab 01.11.2013, abweichend siehe Artikel 10
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Artikel 10 Inkrafttreten



(1) In Artikel 1 treten die Nummern 25 bis 28, Nummer 29 Buchstabe b, die Nummern 30 bis 33 und in Artikel 2 treten Nummer 1 Buchstabe d, die Nummern 7, 14, 25, 26 sowie Nummer 27, soweit die Anlage 13 betroffen ist, am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. November 2013 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Mai 2013.



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