interne Verweise§ 27 NotSanG Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden ... erbracht werden soll oder erbracht worden ist. Sie fordert die Informationen nach § 26 Absatz 2 an. (4) Die Informationen nach § 26 Absatz 3 werden durch die ... die Informationen nach § 26 Absatz 2 an. (4) Die Informationen nach § 26 Absatz 3 werden durch die zuständige Behörde des Landes übermittelt, in dem der Beruf des ... ausgeübt worden ist. Die Unterrichtung des Herkunftsmitgliedstaats gemäß § 26 Absatz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde des Landes, in dem die Dienstleistung erbracht wird ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
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