Artikel IX - Erlass über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes (LorbBlErl k.a.Abk.)

E. v. 22.05.2013 BGBl. I S. 1380 (Nr. 25)
Geltung ab 01.06.2013; FNA: 1134-18 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage

Artikel IX


Artikel IX ändert mWv. 1. Juni 2013 LorbBlErl

Dieser Erlass tritt am 1. Juni 2013 in Kraft. Mit Ablauf des 31. Mai 2013 tritt der Erlass über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes vom 24. März 1964 (BGBl. I S. 242), geändert durch Erlass vom 28. November 1980 (BGBl. I S. 2217), außer Kraft.



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