Änderung § 23a PassG vom 11.01.2007

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§ 23a PassG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.01.2007 geltenden Fassung
§ 23a PassG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 13 G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 2
(Text alte Fassung)

§ 23a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 23a (aufgehoben)





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