Zitierungen von § 6a PassG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6a PassG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PassG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22a PassG Datenübertragung und automatisierter Abruf von Lichtbildern (vom 13.10.2023)
... § 22 Abs. 2 kann die Übermittlung auch durch Datenübertragung erfolgen. § 6a Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend. (2) Im Fall der Übermittlung von Lichtbildern durch ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (PassDEÜV)
Artikel 1 V. v. 09.10.2007 BGBl. I S. 2312; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
Sonstige
Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Passdaten sowie zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
V. v. 09.10.2007 BGBl. I S. 2312
Verordnung zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Aufenthaltsverordnung
V. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3682
Verordnung zur Änderung der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung
V. v. 18.12.2009 BGBl. I S. 3960
Verordnung zur Änderung der Passverordnung und der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung
V. v. 13.11.2008 BGBl. I S. 2201
Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften
V. v. 25.10.2010 BGBl. I S. 1440
Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften
V. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
 
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Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 20.07.2007 BGBl. I S. 1566; 2007 I. 2316
Artikel 10 PassGuaÄndG Inkrafttreten
... Buchstabe c, soweit er § 6 Abs. 2a betrifft, 3. Artikel 1 Nr. 6, soweit er § 6a Abs. 3 betrifft, und 4. Artikel 1 Nr. 10. (2) Im Übrigen tritt das ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 20.07.2007 BGBl. I S. 1566; 2007 I. 2316
Artikel 1 PassGuaÄndG Änderung des Passgesetzes (vom 13.10.2007)
...  d) Absatz 3 Satz 1 wird aufgehoben. 6. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „§ 6a Form und Verfahren der Passdatenerfassung, ... 6. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „§ 6a Form und Verfahren der Passdatenerfassung, -prüfung und -übermittlung (1) ... des § 22 Abs. 2 kann die Übermittlung auch durch Datenübertragung erfolgen. § 6a Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend. (2) Im Fall der Übermittlung von Lichtbildern ... für die Datenübertragung noch nicht vor, ist bis zum 30. Juni 2008 abweichend von § 6a Abs. 1 Satz 1 und 2 die Datenübermittlung zwischen Passbehörden und Vermittlungsstellen ... auch auf automatisiert verarbeitbaren Datenträgern zulässig. § 6a Abs. 1 Satz 3 erster Halbsatz gilt entsprechend."  ...

Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 271; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 322
Artikel 1 PassAuswMOG Änderung des Passgesetzes (vom 30.10.2024)
...  b) Absatz 4 Satz 2 und 3 wird aufgehoben. 5. § 6a Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) ...

Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2744; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 322
Artikel 1 PassAuswRÄndG Änderung des Passgesetzes
... im Personenstandsregister abweichen, kommt keine weitere Rechtswirkung zu." 5. § 6a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 6a Form und Verfahren der Passdatenerfassung, -prüfung und -übermittlung; ...
Artikel 12 PassAuswRÄndG Weitere Änderung des Passgesetzes (vom 30.10.2024)
... in Gegenwart eines Mitarbeiters in einer Passbehörde zu fertigen ist." 2. § 6a Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Zur Aufnahme und elektronischen Erfassung des ...


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