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§ 2 - VWDG-Durchführungsverordnung (VWDG-DV)
V. v. 01.06.2013 BGBl. I S. 1414 (Nr. 26); zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 5 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1241
Geltung ab 01.06.2013; FNA: 26-14-1 Ausländerrecht
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Geltung ab 01.06.2013; FNA: 26-14-1 Ausländerrecht
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§ 2 Visa-Warndateinummer
§ 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Das Bundesverwaltungsamt vergibt die Visa-Warndateinummer als Geschäftszeichen, wenn folgende Daten gespeichert werden:
- 1.
- Daten einer betroffenen Person, die im eigenen Namen oder für eine Organisation handelt, oder
- 2.
- Daten einer Organisation im Rahmen der freiwilligen Speicherung.
(2) Die Visa-Warndateinummer darf im Rahmen von Datenübermittlungen nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des Visa-Warndateigesetzes übermittelt werden. Sie darf darüber hinaus nach Speicherung einer Verurteilung in der Visa-Warndatei an diejenige Staatsanwaltschaft übermittelt werden, die die Daten zur Verurteilung an das Bundesverwaltungsamt übermittelt hat. Die empfangende Stelle darf die Visa-Warndateinummer nur im Verkehr mit dem Bundesverwaltungsamt verwenden; eine Weiterübermittlung an Dritte ist unzulässig.
(3) Das Bundesverwaltungsamt stellt sicher, dass bei einer Verwendung der Visa-Warndateinummer für Datenübermittlungen an das Bundesverwaltungsamt oder für Übermittlungsersuchen fehlerhafte Angaben der Visa-Warndateinummer erkannt werden und in diesem Fall keine Verarbeitung der Daten erfolgt.
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Zitierungen von § 2 VWDG-DV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 VWDG-DV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VWDG-DV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage VWDG-DV Daten, die in der Datei gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungsempfänger (vom 24.06.2020)
... an folgende Stellen (§§ 6 und 7 VWDG; § 5 Abs. 2 VWDG i. V. m. § 2 Abs. 2 Satz 2 VWDG-DV) § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ... (§§ 6 und 7 VWDG) § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 3 Abs. 4 - Staatsanwaltschaf- ten ... (§§ 6 und 7 VWDG) § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 - Auslandsvertretun- gen oder das Bundesamt für ... (§§ 6 und 7 VWDG) § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 - deutsche Aus- landsvertretungen oder das ... 6 und 7 VWDG) § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 2 und § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 - deutsche Aus- ... § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 2 und § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 - deutsche Aus- landsvertretungen oder das ...
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