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Abschnitt 6 - VWDG-Durchführungsverordnung (VWDG-DV)

V. v. 01.06.2013 BGBl. I S. 1414 (Nr. 26); zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 5 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1241
Geltung ab 01.06.2013; FNA: 26-14-1 Ausländerrecht
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Abschnitt 6 Inkrafttreten

§ 13 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2013 in Kraft.


Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister des Innern

Hans-Peter Friedrich


Anlage Daten, die in der Datei gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungsempfänger



A B*CD
1

Bezeichnung der Daten
(§ 3 VWDG)
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende Stellen
(§ 4 VWDG)
Übermittlung
an folgende Stellen
(§§ 6 und 7 VWDG)
§ 3 Abs. 3    
Bezeichnung der Stelle, die die Daten übermittelt hat,
das Geschäftszeichen der Stelle und das Datum der
Datenübermittlung
(3)- alle übermittelnden
Stellen
- Auswärtiges Amt
- deutsche Aus-
landsvertretungen und
das Bundesamt für Aus-
wärtige Angelegenheiten
- mit der polizeilichen
Kontrolle des
grenzüberschrei-
tenden Verkehrs
betraute Behörden
- Ausländerbehörden


A B*CD
2

Bezeichnung der Daten
(§ 3 VWDG)
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende Stellen
(§ 4 VWDG)
Übermittlung
an folgende Stellen
(§§ 6 und 7 VWDG)
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1    
Grundpersonalien  - alle übermittelnden
Stellen
- Auswärtiges Amt
- deutsche Aus-
landsvertretungen und
das Bundesamt für Aus-
wärtige Angelegenheiten
- mit der polizeilichen
Kontrolle des
grenzüberschrei-
tenden Verkehrs
betraute Behörden
- Ausländerbehörden
a)Vornamen (3)
b)Familienname (3)
c) abweichende Namensschreibweisen  
- Familienname (3)
- Vorname (3)
d) andere Namen  
- Genanntname (3)
- Künstlername (3)
- Ordensname (3)
- Aliasname (3)
- nicht definierter Name (3)
- frühere Namen (3)
- Vorname (3)
- Familienname (3)
e)Geschlecht (3)
f)Geburtsdatum (3)
g)Geburtsort (3)
h)Geburtsland (3)
i)Staatsangehörigkeit (3)


A B*CD
3

Bezeichnung der Daten
(§ 3 VWDG)
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende Stellen
(§ 4 VWDG)
Übermittlung
an folgende Stellen
(§§ 6 und 7 VWDG)
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2    
Organisation  - alle übermittelnden
Stellen
- Auswärtiges Amt
- deutsche Aus-
landsvertretungen und
das Bundesamt für Aus-
wärtige Angelegenheiten
- mit der polizeilichen
Kontrolle des
grenzüberschrei-
tenden Verkehrs
betraute Behörden
- Ausländerbehörden
a)Bezeichnung der Organisation (3)
b) Anschrift der Organisation  
aa)Straße, Hausnummer (3)
bb)Postleitzahl(3)
cc)Ort(3)
dd)Staat(3)
c) Sitz der Organisation  
aa)Ort(3)
bb)Staat(3)
d)Aufgabenstellung oder Wirkungsbereich der Organi-
sation
(3)
e)Bezeichnung des Registers (3)
f)Ort des Registers (3)
g)Registernummer (3)


A B*CD
4

Bezeichnung der Daten
(§ 3 VWDG)
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende Stellen
(§ 3 Abs. 1 Satz 1
Nr. 3 VWDG)
Übermittlung
an folgende Stellen
(§§ 6 und 7 VWDG;
§ 5 Abs. 2 VWDG i. V. m.
§ 2 Abs. 2 Satz 2
VWDG-DV)
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3    
- Visa-Warndateinummer des Bundesverwaltungsamtes (3)- Zuspeicherung
durch das Bundes-
verwaltungsamt
- Auswärtiges Amt
- deutsche Aus-
landsvertretungen und
das Bundesamt für Aus-
wärtige Angelegenheiten
- mit der polizeilichen
Kontrolle des
grenzüberschrei-
tenden Verkehrs
betraute Behörden
- Ausländerbehörden
- Staatsanwaltschaf-
ten


A B*CD
5

Bezeichnung der Daten
(§ 3 VWDG)
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende Stellen
(§ 4 VWDG)
Übermittlung
an folgende Stellen
(§§ 6 und 7 VWDG)
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und
§ 3 Abs. 4
 - Staatsanwaltschaf-
ten
- Auswärtiges Amt,
nicht zu aaa)
und bbb)
- deutsche Aus-
landsvertretungen und
das Bundesamt für Aus-
wärtige Angelegenheiten,
nicht zu aaa)
und bbb)
Verurteilung wegen Straftaten  
a) Verurteilung nach dem Aufenthaltsgesetz  
aa) Verurteilung nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG (1)
aaa) Erstes Urteil am (1)
 bbb) Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geld-
strafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugend-
strafe
(1) - mit der polizeilichen
Kontrolle des
grenzüberschrei-
tenden Verkehrs
betraute Behörden,
nicht zu aaa)
und bbb), und nur
wenn keine Daten
zu bbb) gespeichert
sind
- Ausländerbehör-
den, nicht zu aaa)
und bbb)
bb) Verurteilung nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG (1)
aaa) Erstes Urteil am (1)
bbb) Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geld-
strafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugend-
strafe
(1)
cc) Verurteilung nach § 95 Abs. 1a AufenthG (1)
aaa) Erstes Urteil am (1)
bbb) Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geld-
strafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugend-
strafe
(1)
dd) Verurteilung nach § 96 AufenthG (1)
aaa) Erstes Urteil am (1)
bbb) Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geld-
strafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugend-
strafe
(1)
ee) Verurteilung nach § 97 AufenthG (1)
aaa) Erstes Urteil am (1)
bbb) Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geld-
strafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugend-
strafe
(1)
b) Verurteilung nach SchwarzArbG  
aa) Verurteilung nach § 10 SchwarzArbG (1)
aaa) Erstes Urteil am (1)
bbb) Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geld-
strafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugend-
strafe
(1)
bb) Verurteilung nach § 11 SchwarzArbG (1)
aaa) Erstes Urteil am (1)
bbb) Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geld-
strafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugend-
strafe
(1)
c) Verurteilung nach StGB  
aa) Verurteilung nach § 232 StGB (1)
aaa) Erstes Urteil am (1)
bbb) Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geld-
strafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugend-
strafe
(1)
bb) Verurteilung nach § 232a StGB (1)
aaa) Erstes Urteil am (1)
bbb) Freiheitsstrafe bis zu drei Mona-
ten/Geldstrafe bis zu 90 Tages-
sätzen/Jugendstrafe
(1)
cc) Verurteilung nach § 232b StGB (1)
aaa) Erstes Urteil am (1)
bbb) Freiheitsstrafe bis zu drei Mona-
ten/Geldstrafe bis zu 90 Tages-
sätzen/Jugendstrafe
(1)
dd) Verurteilung nach § 233 StGB (1)
aaa) Erstes Urteil am (1)
bbb) Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geld-
strafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugend-
strafe
(1)
ee) Verurteilung nach § 233a StGB (1)
aaa) Erstes Urteil am (1)
 bbb) Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geld-
strafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugend-
strafe
(1)
ff) Verurteilung nach § 236 Abs. 2 Satz 3 StGB (1)
aaa) Erstes Urteil am (1)
bbb) Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geld-
strafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugend-
strafe
(1)
d) Verurteilung nach BtMG  
aa) Verurteilung nach § 30a Abs. 1 BtMG wegen der
Ein- oder Ausfuhr von Betäubungsmitteln
(1)
aaa) Erstes Urteil am (1)
bbb) Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geld-
strafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugend-
strafe
(1)
bb) Verurteilung nach § 30a Abs. 2 BtMG wegen der
Ein- oder Ausfuhr von Betäubungsmitteln
(1)
aaa) Erstes Urteil am (1)
bbb) Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geld-
strafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugend-
strafe
(1)


A B*CD
6

Bezeichnung der Daten
(§ 3 VWDG)
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende Stellen
(§ 4 VWDG)
Übermittlung
an folgende Stellen
(§§ 6 und 7 VWDG)
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2  - Auslandsvertretun-
gen oder das Bundesamt für
Auswärtige Angelegenheiten
- mit der polizeilichen
Kontrolle des
grenzüberschrei-
tenden Verkehrs
beauftragte Behör-
den
- Ausländerbehörden
- Auswärtiges Amt
- deutsche Aus-
landsvertretungen und
das Bundesamt für Aus-
wärtige Angelegenheiten
- mit der polizeilichen
Kontrolle des
grenzüberschrei-
tenden Verkehrs
beauftragte Behör-
den
- Ausländerbehörden
Ge- oder verfälschte Dokumente/falsche Angaben  
a)Als Visumantragsteller ge- oder verfälschte Doku-
mente im Visumverfahren vorgelegt, beschafft oder
hergestellt
(1)
b)Als Visumantragsteller authentische Dokumente
durch falsche Angaben erschlichen
(1)
c)Als Visumantragsteller falsche Angaben gemacht (1)
d)Als Visumantragsteller durch Verschweigen erheb-
licher Tatsachen Visum erschlichen
(1)


A B*CD
7

Bezeichnung der Daten
(§ 3 VWDG)
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende Stellen
(§ 4 VWDG)
Übermittlung
an folgende Stellen
(§§ 6 und 7 VWDG)
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3  - deutsche Aus-
landsvertretungen oder
das Bundesamt für
Auswärtige Angelegenheiten
zu a) und c)
- mit der polizeilichen
Kontrolle des
grenzüberschrei-
tenden Verkehrs
betraute Behörden
zu a) und c)
- Auswärtiges Amt
- deutsche Aus-
landsvertretungen und
das Bundesamt für Aus-
wärtige Angelegenheiten
- mit der polizeilichen
Kontrolle des
grenzüberschrei-
tenden Verkehrs
betraute Behörden
Einlader, Verpflichtungsgeber und sonstige Referenzper-
sonen; Organisation
 
a) Einlader  
aa)Als Einlader falsche Angaben gemacht (1)
bb)Als Einlader für eine Organisation falsche An-
gaben gemacht
(1)
b) Verpflichtungsgeber  - Ausländerbehörden
zu a) bis c)
- Ausländerbehörden
aa)Als Verpflichtungsgeber falsche Angaben ge-
macht
(1)
bb)Als Verpflichtungsgeber für eine Organisation
falsche Angaben gemacht
(1)
cc)Als Verpflichtungsgeber die Verpflichtung, die
Kosten für den Lebensunterhalt des Antrag-
stellers zu tragen/für die Ausreisekosten des
Ausländers aufzukommen, bei Inanspruch-
nahme nicht erfüllt
(1)
c) Sonstige Referenzperson  
aa)Als sonstige Referenzperson falsche Angaben
gemacht
(1)
bb)Als sonstige Referenzperson für eine Organisa-
tion falsche Angaben gemacht
(1)


A B*CD
8

Bezeichnung der Daten
(§ 3 VWDG)
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende Stellen
(§ 4 VWDG)
Übermittlung
an folgende Stellen
(§§ 6 und 7 VWDG)
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 2 und
§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
 - deutsche Aus-
landsvertretungen oder das
Bundesamt für
Auswärtige Angelegenheiten
- mit der polizeilichen
Kontrolle des
grenzüberschrei-
tenden Verkehrs
betraute Behörden,
soweit sie als Vi-
sumbehörden tätig
werden
- Ausländerbehörden
- Auswärtiges Amt
- deutsche Aus-
landsvertretungen und
das Bundesamt für Aus-
wärtige Angelegenheiten
- mit der polizeilichen
Kontrolle des
grenzüberschrei-
tenden Verkehrs
betraute Behörden
- Ausländerbehörden
Speicherung mit Einwilligung  
a)Einwilligung zur Speicherung erteilt am (2)
b)Einwilligung liegt vor bei (2)
c) Unbefugte Erklärungen (2)
Einlader  
aa)Für gespeicherte Person wurde als Einlader
unbefugt eine Erklärung abgegeben/zusätzliche
Angaben
(2)
bb)Für gespeicherte Organisation wurde als Ein-
lader unbefugt eine Erklärung abgegeben/zu-
sätzliche Angaben
(2)
cc)Gespeicherte Person befürchtet, dass unter
ihrem Namen unbefugt Erklärungen als Einlader
abgegeben werden könnten/zusätzliche Anga-
ben
(2)
dd)Gespeicherte Organisation befürchtet, dass in
ihrem Namen unbefugt Erklärungen als Einlader
abgegeben werden könnten/zusätzliche Anga-
ben
(2)
Verpflichtungsgeber  
ee)Für gespeicherte Person wurde als Verpflich-
tungsgeber unbefugt eine Erklärung abgege-
ben/zusätzliche Angaben
(2)
ff)Für gespeicherte Organisation wurde als Ver-
pflichtungsgeber unbefugt eine Erklärung ab-
gegeben/zusätzliche Angaben
(2)  
gg)Gespeicherte Person befürchtet, dass unter
ihrem Namen unbefugt Erklärungen als Ver-
pflichtungsgeber abgegeben werden könnten/
zusätzliche Angaben
(2)  
hh)Gespeicherte Organisation befürchtet, dass in
ihrem Namen unbefugt Erklärungen als Ver-
pflichtungsgeber abgegeben werden könnten/
zusätzliche Angaben
(2)  
Referenzperson    
ii)Für gespeicherte Person wurde als Referenz-
person unbefugt eine Erklärung abgegeben/
zusätzliche Angaben
(2)  
jj)Für gespeicherte Organisation wurde als Refe-
renz unbefugt eine Erklärung abgegeben/zu-
sätzliche Angaben
(2)  
kk)Gespeicherte Person befürchtet, dass unter
ihrem Namen unbefugt Erklärungen als Refe-
renzperson abgegeben werden könnten/zu-
sätzliche Angaben
(2)  
 ll)Gespeicherte Organisation befürchtet, dass in
ihrem Namen unbefugt Erklärungen als Refe-
renz abgegeben werden könnten/zusätzliche
Angaben
(2)  
d)Widerruf von Erklärungen    
aa)Erklärung als Einlader widerrufen/zusätzliche
Angaben
(2)  
bb)Erklärung als Verpflichtungsgeber widerrufen/
zusätzliche Angaben
(2)  
cc)Erklärung als sonstige Referenzperson wider-
rufen/zusätzliche Angaben
(2)  
dd)Erklärung für Organisation widerrufen/zusätz-
liche Angaben
(2)  


A B*CD
9

Bezeichnung der Daten
(§ 14 Abs. 1 VWDG)
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende Stellen
(§ 14 Abs. 1 VWDG)
Übermittlung
an folgende Stellen
(§§ 6 und 7 VWDG
i. V. m. § 14 Abs. 1
VWDG)
§ 14 Abs. 1 Satz 2  - Zuspeicherung
durch das Bundes-
verwaltungsamt
- Auswärtiges Amt
- deutsche Aus-
landsvertretungen und
das Bundesamt für Aus-
wärtige Angelegenheiten
- mit der polizeilichen
Kontrolle des
grenzüberschrei-
tenden Verkehrs
betraute Behörden
- Ausländerbehörden
- Sperre bei Nichtlöschung (2)


A B*CD
10

Bezeichnung der Daten
(§ 14 Abs. 2 VWDG)
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende Stellen
(§ 14 Abs. 2 VWDG)
Übermittlung
an folgende Stellen
(§§ 6 und 7 VWDG
i. V. m. § 14 Abs. 2
VWDG i. V. m. § 12
Abs. 3 Satz 3 VWDG-DV)
§ 14 Abs. 2 Satz 2  - Zuspeicherung
durch das Bundes-
verwaltungsamt
- Auswärtiges Amt
- deutsche Aus-
landsvertretungen und
das Bundesamt für Aus-
wärtige Angelegenheiten
- mit der polizeilichen
Kontrolle des
grenzüberschrei-
tenden Verkehrs
betraute Behörden
- Ausländerbehörden
- Sperrvermerk bei Bestreiten der Richtigkeit (2)


*
Es bedeuten:

(1) = wenn die Tatsache zur Kenntnis gelangt ist.

(2) = wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

(3) = wenn ein Anlass nach (1) bis (2) die Datenübermittlung notwendig macht.