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Zitierungen von § 14 SeeVersNachwG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 SeeVersNachwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SeeVersNachwG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Bekanntmachung über die Anwendbarkeit von Teilen des SeeversicherungsnachweisgesetzesB. v. 12.03.2015 BGBl. I S. 320
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zur Durchführung von Sanktionsrecht der Vereinten Nationen und über die internationale Rechtshilfe auf Hoher See sowie zur Änderung seerechtlicher Vorschriften
G. v. 25.11.2015 BGBl. I S. 2095; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 10 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Artikel 5 HSeeZGuSeeRÄndG Änderung des Seeversicherungsnachweisgesetzes
... Absatz, die Gebührensätze sowie die Auslagenerstattung." 2. In § 14 Absatz 2 werden die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die ...
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