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§ 5 - Wrackbeseitigungskostendurchsetzungsgesetz (WrackBesDG k.a.Abk.)
Artikel 6 G. v. 04.06.2013 BGBl. I S. 1471, 1478, 2015 I 321
Geltung ab 11.06.2013, abweichend siehe § 5; FNA: 9510-33 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Seeschifffahrt
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Geltung ab 11.06.2013, abweichend siehe § 5; FNA: 9510-33 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Seeschifffahrt
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§ 5 Übergangsregelung
(1) Die §§ 1 bis 4 sind erst ab dem Tag anzuwenden, an dem das Wrackbeseitigungsübereinkommen für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.
(2) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gibt den in Absatz 1 bezeichneten Tag im Bundesgesetzblatt bekannt. *)
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- *)
- Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 12. März 2015 (BGBl. I S. 321) ist der in Absatz 1 bezeichnete Tag der 14. April 2015.
Text in der Fassung der Bekanntmachung über die Anwendbarkeit des Wrackbeseitigungskostendurchsetzungsgesetzes B. v. 12. März 2015 BGBl. I S. 321 m.W.v. 14. April 2015
Frühere Fassungen von § 5 Wrackbeseitigungskostendurchsetzungsgesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 14.04.2015 | Bekanntmachung über die Anwendbarkeit des Wrackbeseitigungskostendurchsetzungsgesetzes vom 12.03.2015 BGBl. I S. 321 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 Wrackbeseitigungskostendurchsetzungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 WrackBesDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WrackBesDG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Bekanntmachung über die Anwendbarkeit des WrackbeseitigungskostendurchsetzungsgesetzesB. v. 12.03.2015 BGBl. I S. 321
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10676/a181548.htm