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Zitierungen von § 14 AWG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 AWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AWG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 2865; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 243
§ 58a AWV Freigabe eines Erwerbs nach § 55 (vom 05.10.2023)
... nach Abschluss des schuldrechtlichen Rechtsgeschäfts anzuzeigen ist. § 14 Absatz 1 Satz 1 des Außenwirtschaftsgesetzes bleibt ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1637
Artikel 1 1. AWGuaÄndG Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 14 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 14a Fristen für ... c) Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden die Absätze 5 und 6. 6. Nach § 14 wird folgender § 14a eingefügt: „§ 14a Fristen für ...
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
V. v. 27.04.2021 BAnz AT 30.04.2021 V1
Artikel 1 17. AWVÄndV
... 1 unverzüglich nach Abschluss des schuldrechtlichen Rechtsgeschäfts anzuzeigen ist. § 14 Absatz 1 Satz 1 des Außenwirtschaftsgesetzes bleibt unberührt." 7. § 59 wird wie folgt geändert: a) ...
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