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Eingangsformel - Sechsundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (46. StrÄndG)
Eingangsformel
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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